Vom ersten Anruf bis zur Ankunft: sechs Schritte in 10 bis 14 Tagen

Freitagnachmittag, das Telefon klingelt. Die Klinik entlässt Ihre Mutter am Montag, und zu Hause ist nichts vorbereitet. Sie haben drei Agenturen angerufen, zwei wollten sofort einen Vertrag schicken, eine hat sich nicht gemeldet.

Wir machen das anders. Bevor wir Ihnen jemanden vorschlagen, wissen wir, wie Ihr Alltag aussieht. Das dauert eine Stunde länger und erspart Ihnen später drei Monate Ärger.

Der Ablauf hat sechs Schritte. Wir nennen ihn den Offenbacher Weg, weil er hier vor Ort stattfindet: an Ihrem Küchentisch, nicht in einem Callcenter.

  1. 10 bis 20 Minuten

    Das erste Telefonat: passt eine Betreuung zu Hause überhaupt?

    Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. In diesem Gespräch klären wir nur zwei Dinge: Was ist gerade los, und ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft überhaupt die richtige Antwort darauf.

    Manchmal ist sie es nicht. Wenn Ihr Angehöriger beatmet wird oder eine Trachealkanüle hat, brauchen Sie außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Dafür sind wir der falsche Anbieter. Wir sagen Ihnen das im ersten Gespräch und nennen Ihnen, wo Sie stattdessen anfangen.

    Wir verkaufen Ihnen am Telefon nichts. Sie bekommen eine Einschätzung und, wenn es passt, einen Termin.

  2. 60 bis 90 Minuten, kostenfrei

    Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    Wir kommen zu Ihnen. Nicht, weil das netter wirkt, sondern weil man eine Wohnung sehen muss, um zu verstehen, was eine Betreuung dort leisten kann. Wo steht das Bett. Wie breit ist die Badezimmertür. Gibt es ein Zimmer, das abschließbar und beheizbar ist. Führt eine Treppe hinauf, und wie viele Stufen sind es.

    Im Gespräch geht es um vier Bereiche: den Tag (Aufstehzeiten, nächtliche Toilettengänge, Mahlzeiten, Unruhephasen), den Menschen (Biografie, Gewohnheiten, Umgang mit Widerspruch, Nähe und Distanz), das Zuhause (Zimmer, Bad, Tiere, Rauchen, Auto) und Sie selbst (wie oft Sie da sind, wer entscheidet, wie Sie Konflikte klären wollen).

    Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. Sie bekommen in jedem Fall eine schriftliche Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche mit.

  3. 1 bis 2 Tage

    Bedarfsbeschreibung und Versorgungsplan

    Aus dem Gespräch entsteht ein Dokument, das Sie vor der Weitergabe lesen und freigeben. Es beschreibt den Einsatz so genau, dass eine Betreuungskraft entscheiden kann, ob sie ihn annehmen will.

    Das ist der Punkt, an dem sich unser Verfahren von einer Vermittlung unterscheidet. Wir teilen Ihnen niemanden zu. Wir geben Ihre Anfrage in ein Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte, und die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie zu Ihnen kommt.

    Deshalb ist die Beschreibung so wichtig. Eine geschönte Beschreibung führt nicht zu irgendeiner Kraft, sondern zur falschen, und dann zu Überforderung, Abbruch, Neusuche und einer Versorgungslücke, die Sie überbrücken müssen.

    Zum Versorgungsplan gehört auch, was nicht die Betreuungskraft macht: Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bleibt beim ambulanten Pflegedienst. Wir klären mit Ihnen, wer diese Aufgaben übernimmt, bevor jemand einzieht.

  4. 1 bis 3 Tage

    Personalvorschläge: ein bis drei Profile, Sie entscheiden

    Sie erhalten in der Regel ein bis drei Vorschläge. Zu jedem Vorschlag gehören: beruflicher Hintergrund, Erfahrung mit vergleichbaren Situationen, Sprachniveau, Führerschein, Raucherin oder Nichtraucherin, Verfügbarkeit und die geplante Einsatzdauer.

    Zum Sprachniveau sagen wir Ihnen ehrlich, was die Stufen bedeuten. Eine Kraft mit Grundkenntnissen kann bei einem Menschen mit Demenz die bessere Wahl sein als eine mit sehr gutem Deutsch, wenn sie ruhiger ist und mehr Geduld mitbringt. Sprache ist eine Verständigungsfrage, keine Preisstufe.

    Sie können mit den Vorgeschlagenen telefonieren, bevor Sie entscheiden. Wenn niemand passt, suchen wir weiter. Das kostet Sie nichts.

  5. gesamt 10 bis 14 Tage ab Erstkontakt

    Verträge und Anreise

    Sie schließen zwei Verträge: einen mit uns über die Vermittlung und Begleitung, einen mit der ausländischen Partneragentur über die Entsendung. Beide bekommen Sie vorab zum Lesen, nicht zum Unterschreiben auf dem Küchentisch.

    Vor der Anreise liegt uns die A1-Bescheinigung vor. Sie belegt, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist. Wir legen sie Ihnen vor und nehmen eine Kopie zu Ihren Unterlagen. Das ist Ihre Absicherung, nicht unsere Formsache.

    Zur Ankunft sind wir dabei. Wir machen die Übergabe, zeigen die Wohnung, klären die ersten Abläufe und stellen den Kontakt zum Pflegedienst her.

    Bei Klinikentlassungen geht es schneller, wenn die Zeit drängt. Wie schnell, hängt vom Netzwerk ab. Wir sagen Ihnen im ersten Telefonat einen realistischen Termin und keinen Wunschtermin.

  6. während der gesamten Laufzeit

    Begleitung: ein fester Ansprechpartner in Offenbach

    Nach der Ankunft hört unsere Arbeit nicht auf. Sie haben einen festen Ansprechpartner in Offenbach, keine wechselnde Hotline.

    Wir melden uns in den ersten Wochen von uns aus. Wir koordinieren die Wechsel, wenn die Betreuungskraft turnusmäßig nach Hause fährt. Wir sind bei Konflikten dabei, bevor sie zum Abbruch führen. Konflikte gehören zu diesem Modell dazu, weil zwei fremde Menschen in einer Wohnung leben.

Zwei Menschen gehen am Tisch gemeinsam Antragsunterlagen durch

Die Bedarfsermittlung

Die vier Bereiche aus dem Erstgespräch, schriftlich festgehalten.

Was passiert, wenn es menschlich nicht passt

Sagen Sie es früh. Der häufigste Fehler ist, drei Monate zu warten, bis es niemand mehr aushält.

Wir führen dann ein Gespräch mit beiden Seiten. Oft klärt sich eine Sache, die niemand angesprochen hat. Wenn nicht, organisieren wir den Wechsel. Die Fristen dafür stehen in Ihrem Vertrag, und wir gehen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch, damit Sie sie kennen, bevor Sie sie brauchen.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert es vom ersten Anruf bis zur Ankunft?

In der Regel 10 bis 14 Tage. Der größte Teil davon entfällt auf die Suche im Netzwerk und die Anreise. Bei einer bevorstehenden Klinikentlassung prüfen wir, ob es schneller geht, und sagen Ihnen im ersten Telefonat einen realistischen Termin. Übergangspflege nach § 39e SGB V kann die Lücke überbrücken.

Kostet das Erstgespräch etwas?

Nein. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche mit. Eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen zusätzlich bei Ihrer Pflegekasse und in den Pflegestützpunkten zu.

Kann ich mir die Betreuungskraft aussuchen?

Ja, und die Betreuungskraft sucht sich den Einsatz ebenfalls aus. Sie erhalten in der Regel ein bis drei Vorschläge mit vollständigem Profil und können vorab telefonieren. Passt niemand, suchen wir weiter, ohne zusätzliche Kosten. Diese beidseitige Entscheidung ist der Grund, warum Einsätze bei uns länger halten.

Brauche ich zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?

In den meisten Fällen ja. Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V (Injektionen, Wundversorgung, Katheter, verordnete Medikamentengabe) darf ausschließlich eine Pflegefachkraft erbringen. Eine Betreuungskraft darf das nicht. Wir klären im Versorgungsplan, wer welche Aufgabe übernimmt, bevor jemand einzieht.

Was muss ich als Wohnraum bereitstellen?

Ein eigenes, abschließbares und beheizbares Zimmer, Zugang zu Bad und Küche sowie WLAN. Das ist keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung für einen Einsatz bei uns. Das abschließbare, beheizbare Zimmer verlangt auch die DIN SPEC 33454. Im Erstgespräch sehen wir uns die Räume an und sagen Ihnen offen, ob Ihre Wohnung geeignet ist.

Erstgespräch vereinbaren: kostenfrei und unverbindlich

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Rufen Sie an, oder lassen Sie sich zurückrufen. Sie sagen uns, wann es Ihnen passt.

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