Pflegegrade 1 bis 5: alle Beträge der Pflegekasse 2026
Der Bescheid kommt, und darin steht eine Zahl zwischen 1 und 5. Was diese Zahl an Geld bedeutet, steht nicht darin.
Hier stehen alle Beträge, die 2026 gelten: vollständig, mit Paragraf, ohne Sternchen.
Die monatlichen Leistungen nach Pflegegrad
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 SGB XI) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36 Abs. 3 SGB XI) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41 Abs. 2 SGB XI) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b Abs. 1 SGB XI) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Pflegegeld bekommen Sie, wenn die Pflege privat sichergestellt wird, durch Angehörige oder durch eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie sehen dieses Geld nie.
Beides lässt sich kombinieren. Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, bekommt anteilig Pflegegeld, die sogenannte Kombinationsleistung. Wenn Sie 40 Prozent der Sachleistung nutzen, erhalten Sie 60 Prozent des Pflegegelds. Das ist die übliche Konstellation, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und ein Pflegedienst die Behandlungspflege übernimmt.
Jährliche und einmalige Leistungen
Der Gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 € ab Pflegegrad 2
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Topf zusammengefasst (§ 42a Abs. 1 SGB XI). Er beträgt 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2.
Die früher getrennten Beträge von 1.685 Euro oder 1.854 Euro gibt es nicht mehr. Wenn Sie diese Zahlen noch irgendwo lesen, ist die Quelle veraltet.
Zwei weitere Änderungen, die viele nicht kennen:
- Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, nicht mehr sechs.
- Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist ersatzlos entfallen. Sie müssen nicht mehr warten, bevor Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Umbauten mit bis zu 4.180 € je Maßnahme: bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Haltegriffe.
Wichtig für die Erwartung: Das ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Handwerker beauftragen.
Die Leistung gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung, steht der Betrag jeder Person zu, gedeckelt auf 16.720 € je Maßnahme.
Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
Der Entlastungsbetrag nach § 45b Abs. 1 SGB XI steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Dienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3). Genau das übersehen viele Familien.
Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 Satz 6). Wer ihn ein halbes Jahr nicht nutzt, hat also im nächsten Halbjahr entsprechend mehr zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt.
Der Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Sachleistung
Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags in nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,8 € monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Voraussetzung ist, dass das Angebot nach hessischem Landesrecht anerkannt ist.
Pflegegrad 1: was es gibt und was nicht
Pflegegrad 1 ist keine kleine Version von Pflegegrad 2. Der Leistungskatalog ist ein anderer, und er ist in § 28a SGB XI abschließend aufgezählt.
Was es bei Pflegegrad 1 gibt
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Pflegehilfsmittel, einschließlich 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Mittel
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme
- Digitale Pflegeanwendungen
- Entlastungsbetrag von 131 € monatlich
- Pflegekurse für Angehörige
- Zuschuss zur vollstationären Pflege
- Wohngruppenzuschlag
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
- kein Pflegegeld
- keine Pflegesachleistung
- keine Tages- und Nachtpflege
- keine Verhinderungspflege
- keine Kurzzeitpflege
Für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft heißt das: Bei Pflegegrad 1 tragen Sie die Kosten fast vollständig selbst. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, ist ein Höherstufungsantrag der erste Schritt, nicht der Betreuungsvertrag.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Er wird von der Pflegekasse bezahlt.
Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Das passiert häufiger, als man denkt.
Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31. März 2027.
Hessen: kein Landespflegegeld
Das ist eine Information, die andere Anbieter weglassen, weil sie unangenehm ist.
Hessen zahlt kein Landespflegegeld. In Bayern gibt es eine zusätzliche jährliche Landesleistung, in Hessen nicht. Wer aus einem anderen Bundesland hierherzieht oder Vergleichsartikel liest, sollte das wissen.
Als Ausgleich stehen zwei Wege offen:
Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu tragen, springt der Sozialhilfeträger ein. Zuständig ist in der Stadt Offenbach das Amt für Soziale Dienste, im Kreis Offenbach der Fachdienst Soziales. Die Prüfung ist einkommens- und vermögensabhängig und bezieht unter Umständen unterhaltspflichtige Kinder ein, allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro.
Kommunale Härteregelungen in einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises. Diese Programme sind unterschiedlich ausgestaltet und werden selten beworben.
Der Pflegestützpunkt der Stadt Offenbach im Stadthaus und die Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach in Dietzenbach beraten dazu kostenfrei und unabhängig.
Häufige Fragen zu den Pflegekassenleistungen
Wie hoch ist der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026?
Er beträgt 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. Seit dem 1. Juli 2025 sind beide Leistungen in einem Topf zusammengefasst (§ 42a Abs. 1 SGB XI). Getrennte Beträge von 1.685 oder 1.854 Euro gibt es nicht mehr. Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen im Jahr möglich.
Kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € für stundenweise Betreuung nutzen?
Ja, sofern der Anbieter ein nach hessischem Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag ist. Der Betrag steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 Satz 6).
Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es Pflegeberatung, Beratungsbesuch, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, digitale Pflegeanwendungen, den Entlastungsbetrag von 131 €, Pflegekurse, einen Zuschuss zur vollstationären Pflege und den Wohngruppenzuschlag. Nicht enthalten sind Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 28a SGB XI).
Gibt es in Hessen ein Landespflegegeld?
Nein. Anders als beispielsweise Bayern zahlt Hessen kein Landespflegegeld. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kommt die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII in Betracht, dazu kommunale Härteregelungen in einzelnen Kommunen. Beide Wege sind einkommens- und vermögensabhängig.
Wann werden die Beträge das nächste Mal erhöht?
Zum 1. Januar 2028. Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bis zum 31. Dezember 2027; zum 1. Januar 2026 gab es keine Anpassung. Die Dynamisierung richtet sich nach § 30 SGB XI. Diese Seite wird bei jeder Änderung aktualisiert, das Datum steht oben.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?
Ja, als Kombinationsleistung. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Bei 40 Prozent genutzter Sachleistung erhalten Sie 60 Prozent des Pflegegelds. Das ist die typische Konstellation, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und ein Pflegedienst die Behandlungspflege übernimmt.