Was eine Betreuung zuhause kostet: 2.400 bis 3.600 Euro im Monat
Die meisten Menschen rufen uns an und stellen diese Frage nicht. Sie stellen sie erst nach zwanzig Minuten, leiser, und meistens mit dem Zusatz: „Das können wir uns wahrscheinlich sowieso nicht leisten."
Deshalb steht die Antwort hier oben und nicht am Ende einer Beratung.
Seriöse Angebote für eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft liegen in Deutschland bei rund 2.400 bis 3.600 Euro im Monat. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt vom Sprachniveau der Betreuungskraft und vom Betreuungsaufwand ab.
Das ist die Zahl vor allen Zuschüssen. Wie viel davon am Ende bei Ihnen hängen bleibt, rechnen wir weiter unten durch.
Woraus sich der Betrag zusammensetzt
Ein Preis, der nur aus einer Monatspauschale besteht, ist unvollständig. Diese Posten gehören dazu, jeder einzelne:
| Kostenbestandteil | Was dahintersteckt | Größenordnung |
|---|---|---|
| Betreuungspauschale | Monatlicher Grundbetrag, gestaffelt nach Sprachniveau und Betreuungsaufwand | rund 2.400–3.600 € / Monat |
| An- und Abreise | Fällt bei jedem Wechsel der Betreuungskraft an, in der Regel alle 2 bis 3 Monate | noch nicht veröffentlicht |
| Feiertagszuschläge | Für gesetzliche Feiertage, an denen gearbeitet wird | noch nicht veröffentlicht |
| Sommerbonus / Saisonzuschlag | In den Sommermonaten üblich, weil weniger Kräfte verfügbar sind | noch nicht veröffentlicht |
| Einmalige Vermittlungsgebühr | Einmalig zu Beginn, falls im Vertrag vorgesehen | noch nicht veröffentlicht |
| Freie Kost und Logis | Kein Rechnungsposten, aber eine echte Belastung Ihres Haushalts: Verpflegung, Zimmer, Heizung, Strom, WLAN | trägt der Haushalt |
Wenn Ihnen jemand eine Zahl nennt, fragen Sie diese sechs Posten einzeln ab. Ein Anbieter, der bei einem davon ausweicht, hat ihn eingepreist oder verschwiegen.
Warum es unter 2.400 Euro nicht seriös geht
Rechnen Sie einmal nach.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 bei 14,60 €. Er gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) auch für Bereitschaftszeiten. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, wird also nicht nur für die Stunden bezahlt, in denen sie aktiv etwas tut.
Von dem Betrag, den Sie zahlen, gehen ab: der Bruttolohn der Betreuungskraft, die Sozialabgaben im Heimatland, die An- und Abreise, die Marge der ausländischen Partneragentur und unsere Vergütung.
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (Thüsing, 2019) kommt zu dem Ergebnis, dass Angebote unter etwa 2.000 Euro monatlich bei einer 40-Stunden-Woche rechtswidrig sind.
Ein Angebot, das nicht aufgeht, geht trotzdem irgendwie auf. Meistens auf Kosten der Frau, die bei Ihrer Mutter im Gästezimmer schläft. Und im Zweifel auf Ihre Kosten, wenn sie später ihren Lohn einklagt.
Rechnen Sie jedes Angebot unter 2.400 Euro nach. Und fragen Sie den Anbieter, wie es aufgeht.
Stundenweise Betreuung kostet 57,95 € pro Stunde
Eine Monatspauschale von 3.000 € klingt hoch, solange sie allein dasteht.
Stundenweise Betreuung durch einen bundesweiten Anbieter mit fest angestellten Kräften kostet 57,95 € pro Stunde. Das nennt Home Instead öffentlich auf der eigenen Kostenseite (Stand August 2026). Für 3.000 € bekommen Sie davon etwa 52 Stunden im Monat, also rund zwei Stunden am Tag. Nachts ist dann niemand da.
Das ist kein Argument gegen stundenweise Entlastung. Für viele Situationen ist sie genau richtig, und sie lässt sich über den Entlastungsbetrag finanzieren. Es ist ein Argument dafür, Preise nur mit gleicher Leistung zu vergleichen.
Wofür das Geld steht
Der eigene Garten, der eigene Rhythmus. Alltag, der weitergeht.
Was die Pflegekasse beisteuert
Der genannte Betrag ist nicht Ihr Eigenanteil. Von der Pflegeversicherung kommt Geld zurück. Es steht Ihnen zu, und viele Familien rufen es nicht vollständig ab.
Die wichtigsten Bausteine bei einer Betreuung zuhause:
| Leistung | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 SGB XI), monatlich | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b Abs. 1 SGB XI), monatlich | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI), monatlich | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a Abs. 1 SGB XI), jährlich | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Dazu kommen bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, etwa für einen barrierefreien Badumbau. Diese Leistung gibt es bereits ab Pflegegrad 1.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Was stattdessen zur Verfügung steht, steht auf der Seite zu den Pflegekassenleistungen.
Beispielrechnung Pflegegrad 3: Eigenanteil 1.773 € bis 2.106 €
Damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung bekommen, hier mit einer Marktpauschale von 3.000 €, Ihre tatsächlichen Zahlen weichen ab:
| Position | Monatlich |
|---|---|
| Betreuungspauschale (Beispielwert aus der Marktspanne) | − 3.000 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | + 599 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag § 42a Abs. 1 SGB XI, rechnerisch auf 12 Monate verteilt | + rund 295 € |
| Zwischenstand | rund 2.106 € |
| Steuerermäßigung nach § 35a EStG, 20 % der Arbeitskosten, jährlich höchstens 4.000 € | bis zu 333 € |
| Rechnerischer Eigenanteil | rund 1.773 € bis 2.106 € |
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich taucht hier bewusst nicht auf. Er senkt die Betreuungspauschale nicht, sondern finanziert eine zusätzliche Leistung: stundenweise Entlastung durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI. Ob wir dafür in Frage kommen, klären wir vor der Beauftragung.
Nicht enthalten: An- und Abreise bei jedem Wechsel, Feiertagszuschläge, ein möglicher Sommerbonus und die Kosten für Kost und Logis in Ihrem Haushalt.
Zwei Einschränkungen, die andere Anbieter weglassen. Erstens: Der Gemeinsame Jahresbetrag lässt sich nur einsetzen, wenn die Voraussetzungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege im Einzelfall vorliegen. Er ist kein monatlicher Zuschuss. Zweitens: Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird von der Steuerschuld abgezogen. Wenn keine Einkommensteuer anfällt, wirkt sie nicht.
Wir rechnen das im Erstgespräch für Ihre konkrete Situation durch, schriftlich und mit den Posten, die bei Ihnen tatsächlich anfallen.
Wenn das Geld trotzdem nicht reicht
Hessen zahlt, anders als etwa Bayern, kein Landespflegegeld. Diese Lücke ist real, und wir sagen sie Ihnen, statt sie zu übergehen.
Was es stattdessen gibt: die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII beim örtlichen Sozialhilfeträger sowie kommunale Härteregelungen in Stadt und Kreis Offenbach. Beides ist einkommens- und vermögensabhängig und muss beantragt werden.
Der Pflegestützpunkt der Stadt Offenbach im Stadthaus und die Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach in Dietzenbach beraten dazu kostenfrei. Wir nennen Ihnen die Stellen und helfen bei den Anträgen, auch dann, wenn am Ende keine Betreuung über uns zustande kommt.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung im Monat wirklich, inklusive Nebenkosten?
Seriöse Angebote liegen bei rund 2.400 bis 3.600 Euro monatlich. Hinzu kommen An- und Abreise bei jedem Wechsel, Feiertagszuschläge, gegebenenfalls ein Sommerbonus und eine einmalige Vermittlungsgebühr. Dazu tragen Sie freie Kost und Logis im eigenen Haushalt. Erst diese Summe ist der ehrliche Preis.
Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt lebt?
Ja. Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft ist keine Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die Pflege gilt weiterhin als selbst sichergestellt, das Pflegegeld nach § 37 SGB XI läuft weiter. Bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird es für bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.
Warum sind manche Anbieter deutlich günstiger?
Weil die Rechnung dort nicht aufgeht. Der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt seit dem BAG-Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) auch für Bereitschaftszeiten. Ein BMG-Gutachten stuft Angebote unter etwa 2.000 Euro monatlich bei 40-Stunden-Woche als rechtswidrig ein. Das Risiko landet bei Ihnen.
Ist die Betreuung steuerlich absetzbar?
Ja, über § 35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Details stehen auf unserer Steuerseite.
Was kostet die Beratung bei caresita?
Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenfrei und unverbindlich, ebenso die Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche. Kosten entstehen erst, wenn ein Betreuungsvertrag zustande kommt. Zusätzlich steht Ihnen eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse und in den Pflegestützpunkten zu.
Erstgespräch mit schriftlicher Kostenaufstellung, kostenfrei
Sie bekommen eine schriftliche Aufstellung: was die Betreuung kostet, was die Pflegekasse übernimmt, was steuerlich geht und was am Ende bleibt. Kostenfrei, unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.