Unabhängige Beratung zur häuslichen Versorgung

Auf Ihrem Küchentisch liegen drei Formulare, ein Entlassungsbrief und ein Zettel mit vier Telefonnummern. Sie wissen nicht, welches davon zuerst dran ist.

Der Begutachtungstermin steht in elf Tagen. Jemand hat „Verhinderungspflege" gesagt, jemand anderes „Kurzzeitpflege", und Sie haben nachts gegoogelt und danach weniger verstanden als vorher.

Das ist keine Frage der Intelligenz. Das deutsche Pflegerecht verteilt sich auf mehrere Sozialgesetzbücher, und niemand erklärt Ihnen von sich aus, was Ihnen zusteht.

Genau da fangen wir an: sortieren, prüfen, in eine Reihenfolge bringen.

Der Unterschied zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Was wir anbieten, ist eine unabhängige Beratung zur häuslichen Versorgung, durch einen Berater, der die Weiterbildung zum Pflegeberater nach den Anforderungen des § 7a SGB XI absolviert hat.

Diese Unterscheidung ist wichtig, und wir machen sie ausdrücklich. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine gesetzliche Leistung, die nur erbringen darf, wer von einer Pflegekasse beauftragt ist. caresita ist das nicht. Wir behaupten es auch nicht.

Jörg D. Krämer, Gründer von caresita und Diplom-Pädagoge, hat die Weiterbildung zum Pflegeberater nach den Anforderungen des § 7a SGB XI absolviert. Er bringt dreißig Jahre Sozialwirtschaft mit: als Gründer, Geschäftsführer, Aufsichtsrat und im Landesvorstand eines Wohlfahrtsverbandes.

Was Sie bei uns bekommen, ist also fachlich fundierte Beratung. Was Sie nicht bekommen, ist die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wo Sie die bekommen, steht im nächsten Abschnitt.

Und ich sage Ihnen auch dann, was richtig ist, wenn caresita daran nichts verdient.
Jörg D. Krämer, Gründer von caresita

Der nächste Abschnitt zählt auf, was Ihnen kostenfrei zusteht, auch ohne uns. Er bringt uns keinen Umsatz und steht trotzdem an dritter Stelle der Seite.

Bevor Sie uns beauftragen: Das steht Ihnen kostenfrei zu

Dieser Abschnitt bringt uns keinen Umsatz. Er steht trotzdem hier, und zwar an dritter Stelle der Seite.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben oder beziehen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss Ihnen dafür einen Beratungstermin anbieten. Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zuhause statt.

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie mit uns arbeiten.

Die Pflegestützpunkte in Stadt und Kreis Offenbach

Pflegestützpunkte beraten trägerneutral und kostenfrei: zu Leistungsansprüchen, Antragstellung und Angeboten vor Ort.

  • Pflegestützpunkt Stadt Offenbach
  • Pflegestützpunkt Kreis Offenbach, Dietzenbach

Warum wir Ihnen das sagen

Weil Sie sonst nicht beurteilen können, was unsere Beratung wert ist. Ein Anbieter, der Ihnen verschweigt, dass es dieselbe Auskunft anderswo umsonst gibt, verkauft Ihnen keine Beratung, sondern Ihre Unkenntnis.

Nutzen Sie beides. Die Pflegekasse und der Pflegestützpunkt sagen Ihnen, was Ihnen zusteht. Wir sagen Ihnen zusätzlich, wie sich das in Ihrer Wohnung, mit Ihrem Vater, an Ihrem Dienstag praktisch organisieren lässt. Und wir bleiben danach als Ansprechpartner da.

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander, vor sich Tassen

Beratung heißt bei uns

Ein Gespräch bei Ihnen zuhause, nicht ein Fragebogen im Netz.

Was in der Beratung passiert

Bedarfsermittlung

Vier Blöcke, systematisch: der Tag (Aufstehzeit, nächtliche Toilettengänge, Mahlzeiten, Ruhezeiten, Weglauftendenzen) · der Mensch (Biografie, Gewohnheiten, Vorlieben, Umgang mit Widerspruch, Nähe und Distanz) · das Zuhause (Zimmer, Bad, Treppen, WLAN, Tiere, Rauchen, zweite pflegebedürftige Person) · Sie selbst (wie oft Sie da sein können, wer entscheidet, wie Sie Konflikte klären wollen).

Pflegegrad einschätzen

Wir schätzen ein, welcher Pflegegrad realistisch ist, und bereiten Sie auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes vor. Die häufigste Ursache für einen zu niedrigen Pflegegrad ist ein guter Tag am Begutachtungstermin und eine Angehörige, die aus Loyalität untertreibt.

Antragsbegleitung

Welcher Antrag zuerst, welche Frist läuft, welche Unterlagen fehlen. Bei Ablehnung: Widerspruch mit Begründung statt Formbrief.

Leistungsansprüche prüfen

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme. Was kombinierbar ist und was sich gegenseitig kürzt.

Alle Leistungen der Pflegekasse 2026

Versorgungsplan

Wer macht was, wann, und was passiert, wenn jemand ausfällt. Schriftlich, damit auch Ihr Bruder in Hamburg weiß, wie es zuhause läuft.

Vermittlung ins lokale Netzwerk

Ambulante Pflegedienste, Kliniksozialdienste, Pflegestützpunkte, Palliativnetz in Stadt und Kreis Offenbach. Auch dann, wenn caresita selbst nichts liefert.

Warum bei uns die Beratung vor der Vermittlung steht

Das ist eine Notwendigkeit unseres Modells.

Wir teilen Ihnen keine Betreuungskraft zu. Wir geben Ihre Anfrage in ein Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte, und die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie den Einsatz annimmt. Wer selbst wählt, kommt freiwillig und bleibt länger.

Das setzt voraus, dass die Beschreibung stimmt. Eine geschönte Bedarfsbeschreibung führt zur falschen Kraft, und danach folgt fast immer dieselbe Kette: falsche Erwartungen, Überforderung, Abbruch, Neusuche, Versorgungslücke. Mehr Stress, mehr Zeit, mehr Geld, schlechtere Versorgung.

Deshalb beginnt bei caresita jede Zusammenarbeit mit einem Gespräch und nicht mit einem Angebot.

Und deshalb sagen wir Ihnen auch, wenn Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für Ihre Situation die falsche Lösung ist. Wenn Ihr Angehöriger beatmet wird, brauchen Sie außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V mit einer Pflegefachperson, die dafür zusätzlich qualifiziert ist. Wir sagen Ihnen das und helfen Ihnen, den richtigen Dienst zu finden.

Wie Sie beschreiben, was Sie brauchen

Das Erstgespräch: 60 bis 90 Minuten, kostenfrei, bei Ihnen zuhause

Das Erstgespräch findet bei Ihnen zuhause statt, dauert 60 bis 90 Minuten und ist kostenfrei und unverbindlich. Es ist ein Beratungsgespräch, kein Verkaufsgespräch. Sie bekommen danach keinen Vertrag vorgelegt, sondern eine Zusammenfassung dessen, was wir besprochen haben.

Wir kommen zu Ihnen und nicht umgekehrt. Das hat einen sachlichen Grund: Die Hälfte dessen, was wir wissen müssen, steht nicht in einem Formular, sondern in der Wohnung. Die Treppe, die Schwelle im Bad, das Zimmer, das frei wäre.

Einen Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb weniger Tage. Von der Luisenstraße 84 aus sind wir in den meisten Orten in Stadt und Kreis Offenbach in 20 bis 30 Minuten bei Ihnen.

Häufige Fragen zur Beratung

Ist die Beratung bei caresita eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Nein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI darf nur erbringen, wer von einer Pflegekasse beauftragt ist. caresita bietet eine unabhängige Beratung zur häuslichen Versorgung durch einen Berater, der die Weiterbildung zum Pflegeberater nach den Anforderungen des § 7a SGB XI absolviert hat. Ihren kostenfreien gesetzlichen Anspruch nach § 7a SGB XI machen Sie bei Ihrer eigenen Pflegekasse geltend.

Wo bekomme ich eine kostenfreie und trägerneutrale Beratung?

Bei Ihrer Pflegekasse über den Anspruch nach § 7a SGB XI und bei den Pflegestützpunkten in Stadt Offenbach und im Kreis Offenbach in Dietzenbach. Beide Wege sind für Sie kostenfrei und unabhängig von einem Anbieter. Wir empfehlen ausdrücklich, sie zu nutzen, zusätzlich zu einem Gespräch mit uns oder auch statt eines Gesprächs mit uns.

Muss ich einen Pflegegrad haben, um beraten zu werden?

Nein. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Häufig ist es genau umgekehrt: Die Beratung findet statt, weil noch kein Pflegegrad vorliegt und der Antrag ansteht. Wir schätzen den realistischen Pflegegrad ein und bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich.

Beraten Sie auch, wenn ich am Ende keine Betreuungskraft über caresita beauftrage?

Ja. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. In einem Teil der Gespräche stellt sich heraus, dass eine Tagespflege, ein ambulanter Dienst oder ein Heimplatz die bessere Lösung ist. Dann sagen wir Ihnen das und nennen Ihnen Anlaufstellen in Stadt und Kreis Offenbach.

Kann ich die Beratung steuerlich absetzen?

Die Beratungsleistung selbst nur im Einzelfall, die Betreuung dagegen klar. Betreuungs- und Pflegeleistungen im eigenen Haushalt sind nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr, ein gemeinsamer Höchstbetrag mit haushaltsnahen Dienstleistungen. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung. Ob das für eine Beratungsleistung im Einzelfall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Erstgespräch vereinbaren — kostenfrei und unverbindlich

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts mitbringen. Legen Sie die Formulare auf den Tisch, wir gehen sie der Reihe nach durch.

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.