Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Die meisten Menschen kommen mit einer fertigen Frage zu uns: „Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?" In vielen Gesprächen stellt sich heraus, dass das gar nicht die richtige Frage war.

Manche Situationen brauchen eine Betreuungskraft im Haus. Andere brauchen acht Stunden in der Woche. Wieder andere brauchen zuerst nur jemanden, der die Anträge in eine Reihenfolge bringt.

Und manche Situationen brauchen etwas, das wir gar nicht anbieten. Auch das steht auf dieser Seite.

Suchen Sie sich unten die Beschreibung, die Ihrer Lage am nächsten kommt.

Eine Frau schenkt einem Mann am gedeckten Tisch aus einer Kanne ein

Wenn niemand mehr allein bleiben kann

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Eine Betreuungskraft zieht mit ein, führt den Haushalt, hilft bei der Körperpflege und ist nachts im Haus.

Zur 24-Stunden-Betreuung
Zwei Menschen gehen am Tisch gemeinsam Antragsunterlagen durch

Wenn Sie noch nicht wissen, was Sie brauchen

Unabhängige Beratung

Bedarf klären, Pflegegrad einschätzen, Anträge begleiten, einen Versorgungsplan aufstellen.

Zur Beratung

Sechs Situationen und der jeweils nächste Schritt

„Meine Mutter kann nicht mehr allein bleiben. Tagsüber nicht und nachts nicht."

Nachts steht sie auf und findet nicht zurück. Tagsüber vergisst sie das Essen. Sie fahren dreimal die Woche hin und schlafen trotzdem schlecht.

Das passt: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt, führt ihn, unterstützt bei der Körperpflege und ist nachts im Haus.

Was es kostet: rund 2.400 bis 3.600 Euro monatlich zuzüglich An- und Abreise und Feiertagszuschlägen.

Zur 24-Stunden-Betreuung

„Ich pflege selbst. Ich kann nicht mehr."

Sie haben die Pflege übernommen, weil es sich so ergeben hat. Seitdem waren Sie nicht mehr zwei Stunden am Stück außer Haus, ohne an etwas zu denken.

Das passt: Stundenweise Entlastung. Feste Stunden in der Woche, in denen jemand anderes da ist. Für Verhinderungspflege stehen ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr zur Verfügung (§ 42a Abs. 1 SGB XI).

Zur stundenweisen Entlastung

„Es geht noch. Aber Einkauf, Haushalt und Arzttermine werden zu viel."

Ihr Vater lebt allein und will das auch. Nur wird der Weg zum Supermarkt länger und die Facharzttermine sind quer über den Kreis verteilt.

Das passt: Alltagsbegleitung. Haushalt, Einkaufsservice, Begleitung zu Arzt-, Friseur- und Kosmetikterminen, gemeinsame Unternehmungen. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Zur stundenweisen Entlastung

„Ich weiß überhaupt nicht, wo ich anfangen soll."

Kein Pflegegrad, keine Übersicht, drei Formulare auf dem Küchentisch und eine Klinik, die morgen anruft.

Das passt: Unabhängige Beratung zur häuslichen Versorgung. Bedarf klären, Pflegegrad einschätzen, Antrag begleiten, Ansprüche prüfen, Versorgungsplan aufstellen. Und ein offener Hinweis darauf, welche Beratung Ihnen kostenfrei zusteht.

Zur Beratung

„Die Entlassung ist am Freitag."

Der Sozialdienst hat Ihnen einen Zettel mit Telefonnummern gegeben. Es ist Mittwoch.

Das passt: Zuerst ein Anruf, nicht ein Formular. Wir klären mit Ihnen Übergangspflege nach § 39e SGB V, Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V, die auch ohne bestehenden Pflegegrad möglich ist, und den Eilantrag auf einen Pflegegrad. Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft startet realistisch in 10 bis 14 Tagen, nicht in zwei.

Klinikentlassung: was jetzt?

„Mein Mann wird beatmet." / „Meine Mutter hat eine PEG-Sonde."

Was möglich ist: eine Betreuungskraft neben dem Pflegedienst, für Haushalt, Alltag, Begleitung und Anwesenheit. Und wir sagen Ihnen, wo Sie in Stadt und Kreis Offenbach den passenden Dienst finden.

Wenn Betreuung nicht reicht

Die drei Leistungen nebeneinander

Vergleich der drei Leistungen nach Präsenz, Anlass, Möglichkeiten, Grenzen, Finanzierung und Vorlauf
MerkmalBetreuung in häuslicher GemeinschaftStundenweise EntlastungUnabhängige Beratung
Präsenzlebt im Haushalt, mit geregelten Ruhezeiten und mindestens einem freien Tag pro Wochefeste Stunden nach AbspracheTermine nach Bedarf
Typischer AnlassAngehöriger kann nicht mehr allein bleibenpflegende Angehörige brauchen EntlastungOrientierung, Anträge, Versorgungsplan
Was möglich istHaushalt, Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Begleitung, DemenzbetreuungHaushalt, Einkauf, Begleitung zu Terminen, Unternehmungen, DemenzbetreuungBedarfsermittlung, Pflegegrad-Einschätzung, Antragsbegleitung, Vermittlung ins Netzwerk
Was nicht möglich istBehandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V, außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB Vdasselbekeine Rechts- oder Steuerberatung
FinanzierungPflegegeld, Gemeinsamer Jahresbetrag, § 35a EStGEntlastungsbetrag 131 €, ggf. Umwandlungsanspruch, VerhinderungspflegeErstgespräch kostenfrei
Vorlauf10 bis 14 Tagekurzfristiger möglichTermin meist in wenigen Tagen
Beträge gültig 1.1.2025 bis 31.12.2027 · Quelle: gesetze-im-internet.de (SGB XI), GKV-Spitzenverband Gemeinsames Rundschreiben vom 02.04.2026

Bei allen drei Wegen gilt: Beratung kommt vor Vermittlung

Die Stunde an Ihrem Küchentisch ist die Stunde, die Ihnen später drei Monate Ärger erspart.

Beratung kommt vor Vermittlung. Wir teilen Ihnen keine Betreuungskraft zu. Wir geben Ihre Anfrage in ein Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte, und die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie den Einsatz annimmt.

Das ist die Voraussetzung dafür, dass jemand freiwillig kommt und bleibt. Es bedeutet aber auch: Die Beschreibung Ihrer Situation muss stimmen. Eine geschönte Bedarfsbeschreibung führt zur falschen Kraft, und danach zu Überforderung, Abbruch und einer Versorgungslücke, die Sie mehr Zeit und mehr Geld kostet als das ehrliche Gespräch vorher.

Wie Sie beschreiben, was Sie brauchen

Häufige Fragen zur Auswahl

Kann ich stundenweise Entlastung und eine 24-Stunden-Betreuung kombinieren?

Ja, und in vielen Haushalten ist genau das die stabilste Lösung. Die Alltagsbegleitung übernimmt die freien Tage und die Freizeit der Betreuungskraft, sodass niemand improvisieren muss. Kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst für die Behandlungspflege dazu, entspricht das dem Pflege-Mix, den auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt.

Ich weiß nicht, welchen Pflegegrad meine Mutter hat oder ob sie einen bekommt. Kann ich trotzdem anfragen?

Ja. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für ein Gespräch mit uns. Wir schätzen im Erstgespräch ein, welcher Pflegegrad realistisch ist, und begleiten den Antrag. Wichtig zu wissen: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Was passiert im Erstgespräch und was kostet es?

Das Erstgespräch findet bei Ihnen zuhause statt, dauert 60 bis 90 Minuten und ist kostenfrei und unverbindlich. Wir erheben vier Bereiche: den Tagesablauf, den Menschen mit seiner Biografie und seinen Gewohnheiten, das Zuhause mit seinen baulichen Gegebenheiten und Sie selbst als Angehörige. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

Was, wenn Sie mir sagen, dass caresita nicht das Richtige ist?

Dann sagen wir Ihnen, was stattdessen richtig wäre und wo Sie es in Stadt und Kreis Offenbach bekommen. Das kommt regelmäßig vor, etwa bei Beatmung, bei einem sehr hohen medizinischen Bedarf oder wenn ein Heimplatz die bessere Lösung ist. Wir verdienen daran nichts. Es ist trotzdem unsere Aufgabe.

Erstgespräch vereinbaren, bevor Sie sich für eine Leistung entscheiden

Sie müssen nicht wissen, welche Leistung die richtige ist, bevor Sie anrufen. Das herauszufinden ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.