Haushalt
Einkaufen, kochen, waschen, bügeln, aufräumen, sauber halten. Den Haushalt so führen, wie er vorher geführt wurde.
Ihre Mutter steht nachts auf und findet nicht zurück ins Bett. Sie fahren hin, so oft es geht, und trotzdem klingelt jedes Mal, wenn das Telefon geht, der Gedanke mit: Ist etwas passiert?
Der Begriff, unter dem Sie vermutlich gesucht haben, heißt „24-Stunden-Betreuung". Er hat sich in der Branche eingebürgert, aber er ist missverständlich. Deshalb steht hier gleich am Anfang, was er tatsächlich bedeutet.
Korrekt heißt die Leistung Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Eine Betreuungskraft zieht für die Dauer ihres Einsatzes in den Haushalt ein, lebt dort und ist auch nachts im Haus. Sie arbeitet nicht 24 Stunden. Sie hat geregelte Arbeitszeiten, geregelte Ruhezeiten und mindestens einen freien Tag pro Woche.
Wer Ihnen 24 Stunden Arbeitsleistung durch eine einzelne Person verspricht, verspricht etwas, das arbeitsrechtlich nicht zulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit mindestlohnpflichtige Arbeitszeit ist (Az. 5 AZR 505/20). Die Folgeentscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (21 Sa 1900/19) sprach einer Betreuungskraft Mindestlohn für 21 Stunden täglich zu.
Was Sie bekommen, ist Präsenz im Haus. Was Sie nicht bekommen, ist eine Person, die niemals schläft. Beides sagen wir Ihnen vor der Vertragsunterschrift.
Einkaufen, kochen, waschen, bügeln, aufräumen, sauber halten. Den Haushalt so führen, wie er vorher geführt wurde.
Unterstützung beim Waschen, Baden und Duschen, Zahn- und Mundpflege, Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung.
Aufstehen, Hinsetzen, Umsetzen, Gehen im Haus und draußen. Bewegung im Alltag, kleine Übungen, Beschäftigung.
Mahlzeiten zubereiten, mundgerecht schneiden, beim Essen und Trinken helfen, auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten.
Gespräche, gemeinsame Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Kontakt zur Nachbarschaft und zur Familie halten.
Struktur im Tagesablauf, Orientierungshilfen, ruhiger Umgang mit Wiederholungen und Widerspruch, Aufmerksamkeit für Weglauftendenzen.
Was Betreuung heißt
Haushalt, Alltag und Anwesenheit. Was darüber hinausgeht, steht im nächsten Abschnitt.
Dieser Abschnitt kostet uns Aufträge. Er steht trotzdem hier, und zwar weit oben.
Der Irrtum, der uns am häufigsten begegnet, lautet: „Jetzt haben wir eine Betreuung, dann brauchen wir den Pflegedienst nicht mehr." Das ist falsch und im Einzelfall gefährlich.
Bei caresita bleibt das medizinische Personal. Es wird nicht ersetzt, nicht reduziert und nicht abbestellt. Unsere Betreuungskraft arbeitet daneben: für den Haushalt, den Alltag, die Begleitung, die Anwesenheit. Sie wird über die medizinische Situation informiert, sie kennt den Versorgungsplan, sie stimmt sich mit dem Pflegedienst ab.
Die Stunde, die wir uns an Ihrem Küchentisch für die Bedarfsermittlung nehmen, ist die Stunde, die Ihnen später drei Monate Ärger erspart.
Wir teilen Ihnen niemanden zu. Wir geben Ihre Anfrage in ein Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte, und die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie diesen Einsatz annimmt.
Das ist bewusst so. Wer selbst wählt, kommt freiwillig. Wer freiwillig kommt, bleibt länger. Wer länger bleibt, kennt den Menschen, den er betreut. Fairness ist hier keine Haltung, sondern eine Bedingung für Qualität.
Daraus folgt etwas, das im Markt kaum jemand ausspricht: Eine unvollständige oder geschönte Bedarfsbeschreibung führt nicht zu irgendeiner Betreuungskraft. Sie führt zur falschen.
Und dann läuft es fast immer gleich ab: falsche Erwartungen auf beiden Seiten, Überforderung, Konflikt, Abbruch. Danach Neusuche, Versorgungslücke, neue Eingewöhnung. Mehr Stress, mehr Zeit, mehr Geld, schlechtere Versorgung.
Wenn Ihr Vater nachts viermal zur Toilette muss, dann schreiben wir viermal auf. Nicht „gelegentlich". Wenn Ihre Mutter im Streit laut wird, dann steht das im Bedarfsprofil. Das ist keine Illoyalität gegenüber Ihrem Angehörigen. Es ist der einzige Weg, jemanden zu finden, der damit umgehen kann und will.
Diese Punkte sind nicht verhandelbar. Wo sie nicht erfüllt sind, vermitteln wir nicht, im Interesse beider Seiten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wohnung geeignet ist: Wir sehen uns das beim Hausbesuch an und sagen es Ihnen konkret. Für bauliche Anpassungen stehen bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI zur Verfügung.
Betreuungskräfte werden im Markt nach Sprachniveau eingeteilt, meist in vier Stufen von Grundkenntnissen bis zu verhandlungssicherem Deutsch. Diese Stufen wirken sich auf den Preis aus.
Wir behandeln sie trotzdem zuerst als inhaltliche Frage. Wer den ganzen Tag mit einem Menschen spricht, der widerspricht, vergisst und wiederholt, braucht andere Fähigkeiten als jemand, der telefonisch mit Ärzten und Behörden verhandeln soll.
Eine Betreuungskraft mit Grundkenntnissen kann bei einem Menschen mit fortgeschrittener Demenz die bessere Wahl sein als eine mit perfektem Deutsch, wenn sie ruhiger ist und mehr Geduld mitbringt.
Deshalb legen wir das Sprachniveau nicht vorab fest, sondern nach der Bedarfsermittlung. Und wir sagen Ihnen, was der Unterschied im Monatsbeitrag ausmacht.
Seriöse Angebote im deutschen Markt liegen bei rund 2.400 bis 3.600 Euro monatlich, je nach Sprachniveau und Aufwand. Dazu kommen An- und Abreise sowie Feiertagszuschläge.
Ein Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium (Thüsing, 2019) hält fest, dass Angebote unter rund 2.000 Euro im Monat bei einer 40-Stunden-Woche rechtswidrig sind. Rechnen Sie jedes Angebot unter 2.400 Euro nach und fragen Sie, wie es aufgeht.
Gegenrechnen können Sie unter anderem das Pflegegeld (PG 2 347 €, PG 3 599 €, PG 4 800 €, PG 5 990 € monatlich), den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € (§ 42a Abs. 1 SGB XI, ab Pflegegrad 2) sowie 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG, höchstens 4.000 € im Jahr.
Nein. Das ist arbeitsrechtlich ausgeschlossen. „24-Stunden-Betreuung" beschreibt Präsenz im Haushalt, nicht Arbeitszeit. Die Betreuungskraft hat geregelte Ruhezeiten und mindestens einen freien Tag pro Woche. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2021, dass auch Bereitschaftszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit ist (Az. 5 AZR 505/20).
Nein, sofern es sich um ärztlich verordnete Medikamentengabe handelt. Das ist Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V und ausschließlich zugelassenen ambulanten Pflegediensten unter Verantwortung einer Pflegefachkraft vorbehalten. Eine Betreuungskraft darf erinnern, Getränke bereitstellen und beobachten. Das Stellen und Verabreichen übernimmt der Pflegedienst.
Ein Einsatz dauert üblicherweise mehrere Wochen am Stück, danach folgt ein Wechsel oder eine Verlängerung. Den Wechsel organisieren wir mit Übergabe, damit Gewohnheiten und Versorgungsplan nicht verloren gehen. Wird eine Betreuungskraft krank oder bricht ab, koordinieren wir den Ersatz und sagen Ihnen offen, wie lange das dauert.
Dann wird gewechselt. Wir klären zuerst im Gespräch mit beiden Seiten, ob es an einer Erwartung liegt, die sich korrigieren lässt. Wenn nicht, organisieren wir eine andere Betreuungskraft. Den Ansprechpartner vor Ort erreichen Sie direkt, nicht über ein Callcenter. Fristen und Kosten eines Wechsels stehen im Vertrag.
Ja. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, auch für eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft. Es beträgt monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.
In einem eigenen, abschließbaren und beheizbaren Zimmer. Dazu gehören Zugang zu Bad, Küche und Toilette, freie Kost und Logis sowie WLAN. Ein Sofa im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer reicht nicht. Wir prüfen die Wohnsituation beim Hausbesuch und beschreiben sie der Betreuungskraft vor ihrer Zusage.
Sie müssen sich nicht vorbereiten und nichts vorher ausfüllen. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Wir kommen zu Ihnen.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.
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