Unterstützung im Haushalt
Aufräumen, sauber halten, Wäsche, Betten, Ordnung: die Dinge, die liegenbleiben, wenn die Pflege alle Zeit frisst.
Sie haben die Pflege übernommen, weil es sich so ergeben hat. Erst waren es zwei Nachmittage in der Woche, dann waren es fünf, dann war es alles.
Sie waren seit Monaten nicht mehr zwei Stunden am Stück außer Haus, ohne an etwas zu denken. Ihr eigener Zahnarzttermin steht seit Februar aus.
Für diese Situation braucht es keine Betreuungskraft, die einzieht. Es braucht feste Stunden in der Woche, in denen jemand anderes zuverlässig da ist.
Genau das ist stundenweise Entlastung: Alltagsbegleitung mit vereinbarten Zeiten, denselben Gesichtern und einer Absprache, auf die Verlass ist.
Aufräumen, sauber halten, Wäsche, Betten, Ordnung: die Dinge, die liegenbleiben, wenn die Pflege alle Zeit frisst.
Einkaufen mit oder ohne die pflegebedürftige Person, Besorgungen, Rezepte abholen, Post erledigen.
Zum Hausarzt, zum Facharzt quer durch den Kreis, zum Friseur, zur Kosmetik. Mit Wartezeit, mit Rückweg, ohne Hetze.
Spaziergang, Café, Friedhofsbesuch, ein Nachmittag mit Gesellschaft. Das ist keine Nebensache. Vereinsamung ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Zustände zuhause verschlechtern.
Anwesenheit, Struktur, Beschäftigung, ruhiger Umgang mit Wiederholungen. Und für Sie: verlässliche Stunden, in denen Sie das Haus verlassen können.
Nicht nur Haushalt und Einkauf
Vereinsamung ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Zustände zuhause verschlechtern.
Sie pflegen selbst und wollen das weiter tun, aber nicht ohne Pause. Feste Stunden in der Woche machen aus einer Dauerbelastung einen Rhythmus.
Nicht jede Situation braucht sofort eine Betreuungskraft im Haus. Oft reichen zunächst sechs bis acht Stunden in der Woche. Sie gewinnen Zeit, Ihr Angehöriger gewöhnt sich an Unterstützung von außen, und Sie merken früh genug, wenn mehr nötig wird.
Wenn bereits eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft im Haus lebt, braucht sie freie Zeit, mindestens einen freien Tag pro Woche. „Frei" bedeutet, dass sie das Haus verlassen kann, ohne dass etwas passiert. Die Alltagsbegleitung übernimmt in dieser Zeit. So bleibt die Versorgung stabil und niemand muss improvisieren.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen nach § 45b Abs. 1 SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Er ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Halbjahr übertragen werden.
Das ist der einfachste Weg, stundenweise Entlastung zu finanzieren, und der am häufigsten ungenutzte.
Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 3 wären das rechnerisch bis zu 598,8 € monatlich aus 1.497 € Pflegesachleistung.
Wichtig und ehrlich gesagt: Diese Umwandlung ist nur möglich, wenn der Anbieter nach Landesrecht Hessen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Sofern diese Anerkennung vorliegt, kann der Umwandlungsanspruch genutzt werden. Wir klären für Ihre Situation verbindlich, welche Finanzierungswege tatsächlich offenstehen, und zwar vor der Beauftragung, nicht danach.
Ab Pflegegrad 2 stehen seit dem 01.07.2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a Abs. 1 SGB XI). Die früher getrennten Töpfe gibt es nicht mehr. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.
Damit lassen sich längere Auszeiten finanzieren: Ihr Urlaub, eine eigene Operation, eine Reha.
Nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen, höchstens 4.000 € im Jahr. Wichtig: Das ist ein gemeinsamer Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege- oder Betreuungsleistungen, kein zusätzlicher. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Weitere Beträge 2026: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich · Tages- und Nachtpflege 721 € (PG 2), 1.357 € (PG 3), 1.685 € (PG 4), 2.085 € (PG 5) monatlich. Die nächste Leistungsdynamisierung ist zum 1.1.2028 vorgesehen.
Ja, dafür ist er gedacht. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht ab Pflegegrad 1 mit 131 € monatlich zur Verfügung und wird gegen Rechnung erstattet, nicht ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Welche Wege in Ihrem Fall offenstehen, klären wir vor der Beauftragung.
Ja, wenn auch weniger. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind ab Pflegegrad 1 möglich.
Sechs bis acht Stunden pro Woche sind der häufigste Fall. Darüber hinaus hängt es vom Anlass ab. Für die Entlastung pflegender Angehöriger haben sich sechs bis acht Stunden wöchentlich in zwei festen Blöcken bewährt: genug, um wirklich abzuschalten, wenig genug, um über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch tragfähig zu sein. Als Freizeitvertretung richtet sich der Umfang nach dem freien Tag der Betreuungskraft.
Das ist das Ziel und in den meisten Fällen möglich. Kontinuität ist bei Demenz keine Bequemlichkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass Betreuung überhaupt angenommen wird. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir Vertretung und sagen Ihnen vorher Bescheid, statt Sie vor eine fremde Person zu stellen.
Stundenweise Entlastung ist die Leistung, Verhinderungspflege ist ein Finanzierungsweg dafür. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die pflegende Person ausfällt, durch Urlaub, Krankheit oder eigene Termine. Sie wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert und ist bis zu acht Wochen jährlich möglich.
Sie müssen nicht warten, bis nichts mehr geht. Rufen Sie an, wir klären in zehn Minuten, welche Stunden sinnvoll sind und was davon die Pflegekasse trägt.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.
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