Stundenweise Entlastung und Alltagsbegleitung

Sie haben die Pflege übernommen, weil es sich so ergeben hat. Erst waren es zwei Nachmittage in der Woche, dann waren es fünf, dann war es alles.

Sie waren seit Monaten nicht mehr zwei Stunden am Stück außer Haus, ohne an etwas zu denken. Ihr eigener Zahnarzttermin steht seit Februar aus.

Für diese Situation braucht es keine Betreuungskraft, die einzieht. Es braucht feste Stunden in der Woche, in denen jemand anderes zuverlässig da ist.

Genau das ist stundenweise Entlastung: Alltagsbegleitung mit vereinbarten Zeiten, denselben Gesichtern und einer Absprache, auf die Verlass ist.

Was in den Stunden passiert

Unterstützung im Haushalt

Aufräumen, sauber halten, Wäsche, Betten, Ordnung: die Dinge, die liegenbleiben, wenn die Pflege alle Zeit frisst.

Einkaufsservice

Einkaufen mit oder ohne die pflegebedürftige Person, Besorgungen, Rezepte abholen, Post erledigen.

Begleitung zu Terminen

Zum Hausarzt, zum Facharzt quer durch den Kreis, zum Friseur, zur Kosmetik. Mit Wartezeit, mit Rückweg, ohne Hetze.

Gemeinsame Unternehmungen

Spaziergang, Café, Friedhofsbesuch, ein Nachmittag mit Gesellschaft. Das ist keine Nebensache. Vereinsamung ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Zustände zuhause verschlechtern.

Demenzbetreuung

Anwesenheit, Struktur, Beschäftigung, ruhiger Umgang mit Wiederholungen. Und für Sie: verlässliche Stunden, in denen Sie das Haus verlassen können.

Zwei Menschen sitzen nebeneinander und sehen sich gemeinsam ein Fotoalbum an

Nicht nur Haushalt und Einkauf

Vereinsamung ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Zustände zuhause verschlechtern.

Drei Wege, wie stundenweise Entlastung eingesetzt wird

1. Als Entlastung für pflegende Angehörige

Sie pflegen selbst und wollen das weiter tun, aber nicht ohne Pause. Feste Stunden in der Woche machen aus einer Dauerbelastung einen Rhythmus.

2. Als Einstieg, bevor mehr nötig wird

Nicht jede Situation braucht sofort eine Betreuungskraft im Haus. Oft reichen zunächst sechs bis acht Stunden in der Woche. Sie gewinnen Zeit, Ihr Angehöriger gewöhnt sich an Unterstützung von außen, und Sie merken früh genug, wenn mehr nötig wird.

3. Als Freizeitvertretung für die Betreuungskraft

Wenn bereits eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft im Haus lebt, braucht sie freie Zeit, mindestens einen freien Tag pro Woche. „Frei" bedeutet, dass sie das Haus verlassen kann, ohne dass etwas passiert. Die Alltagsbegleitung übernimmt in dieser Zeit. So bleibt die Versorgung stabil und niemand muss improvisieren.

Zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Was die Pflegekasse dazu beiträgt

Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen nach § 45b Abs. 1 SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Er ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Halbjahr übertragen werden.

Das ist der einfachste Weg, stundenweise Entlastung zu finanzieren, und der am häufigsten ungenutzte.

Der Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung

Nach § 45a Abs. 4 SGB XI können bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 3 wären das rechnerisch bis zu 598,8 € monatlich aus 1.497 € Pflegesachleistung.

Wichtig und ehrlich gesagt: Diese Umwandlung ist nur möglich, wenn der Anbieter nach Landesrecht Hessen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Sofern diese Anerkennung vorliegt, kann der Umwandlungsanspruch genutzt werden. Wir klären für Ihre Situation verbindlich, welche Finanzierungswege tatsächlich offenstehen, und zwar vor der Beauftragung, nicht danach.

Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr

Ab Pflegegrad 2 stehen seit dem 01.07.2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a Abs. 1 SGB XI). Die früher getrennten Töpfe gibt es nicht mehr. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Damit lassen sich längere Auszeiten finanzieren: Ihr Urlaub, eine eigene Operation, eine Reha.

Steuerlich absetzen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr

Nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten geltend machen, höchstens 4.000 € im Jahr. Wichtig: Das ist ein gemeinsamer Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege- oder Betreuungsleistungen, kein zusätzlicher. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

§ 35a EStG in der Praxis

Weitere Beträge 2026: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich · Tages- und Nachtpflege 721 € (PG 2), 1.357 € (PG 3), 1.685 € (PG 4), 2.085 € (PG 5) monatlich. Die nächste Leistungsdynamisierung ist zum 1.1.2028 vorgesehen.

Wie es losgeht: vier Schritte bis zum ersten Einsatz

  1. Telefonat oder Erstgespräch: wir klären, welche Stunden Sie brauchen und wann
  2. Finanzierung prüfen: welche Leistungen Ihnen zustehen und was davon nutzbar ist
  3. Einsatzplan: feste Wochentage, feste Zeiten, feste Ansprechperson
  4. Start: stundenweise Entlastung ist deutlich kurzfristiger möglich als eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Häufige Fragen zur stundenweisen Entlastung

Kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € für stundenweise Betreuung nutzen?

Ja, dafür ist er gedacht. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht ab Pflegegrad 1 mit 131 € monatlich zur Verfügung und wird gegen Rechnung erstattet, nicht ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Welche Wege in Ihrem Fall offenstehen, klären wir vor der Beauftragung.

Bekomme ich Leistungen, obwohl nur Pflegegrad 1 vorliegt?

Ja, wenn auch weniger. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind ab Pflegegrad 1 möglich.

Wie viele Stunden pro Woche sind sinnvoll?

Sechs bis acht Stunden pro Woche sind der häufigste Fall. Darüber hinaus hängt es vom Anlass ab. Für die Entlastung pflegender Angehöriger haben sich sechs bis acht Stunden wöchentlich in zwei festen Blöcken bewährt: genug, um wirklich abzuschalten, wenig genug, um über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch tragfähig zu sein. Als Freizeitvertretung richtet sich der Umfang nach dem freien Tag der Betreuungskraft.

Kommt immer dieselbe Person?

Das ist das Ziel und in den meisten Fällen möglich. Kontinuität ist bei Demenz keine Bequemlichkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass Betreuung überhaupt angenommen wird. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir Vertretung und sagen Ihnen vorher Bescheid, statt Sie vor eine fremde Person zu stellen.

Was ist der Unterschied zwischen stundenweiser Entlastung und Verhinderungspflege?

Stundenweise Entlastung ist die Leistung, Verhinderungspflege ist ein Finanzierungsweg dafür. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die pflegende Person ausfällt, durch Urlaub, Krankheit oder eigene Termine. Sie wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert und ist bis zu acht Wochen jährlich möglich.

In zehn Minuten klären wir, welche Stunden sinnvoll sind

Sie müssen nicht warten, bis nichts mehr geht. Rufen Sie an, wir klären in zehn Minuten, welche Stunden sinnvoll sind und was davon die Pflegekasse trägt.

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.

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