Wir vermitteln Betreuungskräfte, die bei Ihren Eltern zuhause leben und arbeiten

Sie zieht mit ein, führt den Haushalt, hilft beim Waschen und Ankleiden, begleitet durch den Tag und ist nachts im Haus. Was genau Sie brauchen, klären wir vorher bei Ihnen zuhause. Kostenfrei.

Betreuung und Grundpflege · Behandlungspflege bleibt beim Pflegedienst

Eine Betreuungskraft und eine ältere Frau im Gespräch am Küchentisch

Die Entlassung steht an und zuhause ist nichts vorbereitet?

Es gibt mehr Handlungsspielraum, als der Sozialdienst Ihnen in fünf Minuten erklären kann. Übergangspflege nach § 39e SGB V, Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nach § 39c SGB V, Eilantrag auf einen Pflegegrad.

Was Sie in den nächsten 7 Tagen tun können

Drei Wege, damit Ihre Eltern zuhause bleiben können

Eine Betreuungskraft zieht ein, eine Alltagsbegleitung kommt stundenweise, oder wir beraten Sie erst einmal unabhängig. Sie müssen nicht vorher wissen, was das Richtige ist: Im kostenfreien Erstgespräch bei Ihnen zuhause klären wir gemeinsam, welcher Weg trägt — auch wenn es der günstigste ist.

Eine Frau schenkt einem Mann am gedeckten Tisch aus einer Kanne ein

Ihr Angehöriger kann nicht mehr allein bleiben, tagsüber nicht und nachts nicht

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Eine Betreuungskraft zieht mit ein, führt den Haushalt, hilft bei der Körperpflege und ist nachts im Haus.

Zur 24-Stunden-Betreuung
Zwei Menschen sehen sich gemeinsam ein Fotoalbum an

Sie pflegen selbst und brauchen Stunden, in denen Sie nichts müssen

Stundenweise Entlastung

Alltagsbegleitung an festen Tagen: Haushalt, Einkauf, Begleitung zu Terminen, Betreuung bei Demenz.

Zur stundenweisen Entlastung
Zwei Menschen gehen am Tisch gemeinsam Antragsunterlagen durch

Sie wissen noch gar nicht, was Sie eigentlich brauchen

Unabhängige Beratung

Bedarf klären, Pflegegrad einschätzen, Anträge begleiten, einen Versorgungsplan aufstellen.

Zur Beratung

Sie sind sich nicht sicher? Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Warum die Preise so weit auseinandergehen: „Da blickt kein Mensch mehr durch."

Diesen Satz haben wir nicht erfunden. Er steht so in einem Angehörigenforum, und er beschreibt den Markt für häusliche Betreuung ziemlich genau.

Die Recherche läuft abends um elf, weil tagsüber keine Zeit war. Für scheinbar dasselbe Angebot stehen Preise von 1.750 bis 4.200 Euro nebeneinander. Auf Seiten, die „100 % legal" schreiben, steht nirgends, was daran legal sein soll. Und „rund um die Uhr für Sie da" ist ein Versprechen, das arbeitsrechtlich niemand halten kann.

Dazu kommt die Frage, die kaum jemand ausspricht: Wenn das so günstig ist, geht es dann auf Kosten der Frau, die bei meiner Mutter im Gästezimmer schläft?

Sie ist berechtigt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und gilt auch für Bereitschaftszeiten. So hat es das Bundesarbeitsgericht am 24.06.2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20). Ein Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium (Thüsing, 2019) hält fest: Angebote unter rund 2.000 Euro im Monat sind bei einer 40-Stunden-Woche rechtswidrig.

Wir können Ihnen die Unsicherheit nicht wegreden. Wir können sie durchrechnen.

Was faire Betreuung kostet: die offene Kalkulation

Der Gründer: 30 Jahre Sozialwirtschaft, dann Pflege in der eigenen Familie

Jörg D. Krämer, Gründer von caresita

Ich dachte, ich kenne das System. Bis ich selbst darin stand und nicht mehr weiterwusste.

Dreißig Jahre habe ich die Sozialwirtschaft mitgestaltet — als Gründer, Geschäftsführer, im Aufsichtsrat, im Landesvorstand eines Wohlfahrtsverbandes. Dann hatte meine Frau ein Hirnaneurysma. Von einem Tag auf den anderen war sie pflegebedürftig, und ich war kein Fachmann mehr, sondern ein Ehemann, der nicht wusste, was er als Nächstes tun sollte. Genau dafür gibt es caresita.

Jörg D. Krämer Gründer von caresita

Die ganze Geschichte lesen

Wissen hilft wenig, wenn niemand da ist, der mit Ihnen am Tisch sitzt und die Dinge der Reihe nach sortiert.
Jörg D. Krämer, Gründer von caresita

Was jetzt folgt, sind vier Zusagen und für jede der Beleg.

Vier Zusagen. Und für jede den Beleg.

Jeder Anbieter in diesem Markt behauptet, fair und transparent zu sein. Nachprüfbar macht es fast keiner. Deshalb steht hinter jedem Satz ein Link auf die Seite, auf der Sie es kontrollieren können.

Wir zeigen Ihnen, was die Betreuungskraft bekommt

Sie sehen die vollständige Aufteilung: Bruttolohn, Sozialabgaben im Heimatland, Kost und Logis, An- und Abreise, Partneragentur, caresita. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde, der auch für Bereitschaftszeit gilt.

Die offene Kalkulation

Die Bedarfsermittlung findet an Ihrem Küchentisch statt

Wir kommen zu Ihnen, 60 bis 90 Minuten, kostenfrei. Die Verbraucherzentrale nennt oberflächliche Online-Fragebögen ausdrücklich als Warnsignal.

Warum das über Erfolg oder Abbruch entscheidet

Wir sagen Ihnen klar, was eine Betreuungskraft nicht darf

Injektionen, Wundversorgung, Katheter, verordnete Medikamente: Das ist Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V und gehört in die Hände eines zugelassenen Pflegedienstes. Eine Betreuungskraft übernimmt davon nichts.

Wenn Betreuung nicht reicht

Der Pflegedienst bleibt

Ein verbreiteter Irrtum: Wenn eine Betreuung da ist, kann der Pflegedienst gehen. Bei uns bleibt er. Unsere Betreuungskraft kennt den Versorgungsplan und stimmt sich mit ihm ab.

Unser Pflegenetzwerk
Eine Frau im Rollstuhl gießt mit einem Gartenschlauch die Blumenbeete in ihrem Garten

Das Ziel der Betreuung

Der eigene Garten, der eigene Rhythmus. Alltag, der weitergeht.

Was es kostet: seriös sind 2.400 bis 3.600 Euro im Monat

Rechnen Sie jedes Angebot unter 2.400 Euro nach. Und fragen Sie den Anbieter, wie es aufgeht.

Die Spanne hängt vor allem am Sprachniveau der Betreuungskraft und am Aufwand der Versorgung. Dazu kommen An- und Abreise sowie Feiertagszuschläge.

Das ist der Bruttobetrag. Ihr Eigenanteil ist niedriger.

Was Sie gegenrechnen können

Gültig 1.1.2025 bis 31.12.2027 · Quelle: gesetze-im-internet.de (SGB XI), GKV-Spitzenverband Gemeinsames Rundschreiben vom 02.04.2026

Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Von Ihrem Anruf bis zur Ankunft: in der Regel 10 bis 14 Tage

  1. Erstgespräch bei Ihnen zuhause

    60 bis 90 Minuten, kostenfrei, unverbindlich. Wir hören zu und sortieren.

  2. Bedarfsermittlung und Versorgungsplan

    Der Tag, der Mensch, das Zuhause, Sie selbst. Vier Blöcke, schriftlich festgehalten.

  3. Anfrage ins Netzwerk

    Personalvorschläge erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Tagen.

  4. Sie entscheiden

    Sie wählen aus. Erst danach wird ein Vertrag geschlossen.

  5. Anreise

    Ab dem Erstkontakt vergehen realistisch 10 bis 14 Tage bis zur Ankunft.

  6. Begleitung während der gesamten Laufzeit

    Ein fester Ansprechpartner vor Ort. Für Wechsel, für Konflikte, für Fragen zwischendurch.

Der Ablauf im Detail

Lokales Büro in Offenbach, geprüfte Partner im Verbund

Deshalb kommt bei caresita Beratung vor Vermittlung.

caresita ist ein lokales Unternehmen mit Büro in der Luisenstraße 84. Verträge, Prüfstrukturen und Partneragenturen kommen aus dem Verbund der BSC Betreuung Südwest Consulting GmbH, einem Qualitätszirkel deutscher Agentur-Inhaber mit auditierten Partnern in Osteuropa.

  • Vor Ort arbeiten wir neben ambulanten Pflegediensten, Kliniksozialdiensten, Pflegestützpunkten und dem Palliativnetz in Stadt und Kreis Offenbach — nicht an ihrer Stelle.
  • Wir teilen Ihnen keine Betreuungskraft zu: Ihre Anfrage geht ins Netzwerk.
  • Die Betreuungskraft entscheidet mit, ob sie den Einsatz annimmt. Wer freiwillig kommt, bleibt länger.

Das hat eine Konsequenz: Eine geschönte Bedarfsbeschreibung führt zur falschen Kraft, und darauf folgen Überforderung, Abbruch und eine Versorgungslücke.

Das Netzwerk im Detail

Häufige Fragen zur Betreuung zuhause

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 069 76 87 87 87

Was ist der Unterschied zwischen einer 24-Stunden-Betreuung und einem ambulanten Pflegedienst?

Der Unterschied ist die Rechtsgrundlage. Ein ambulanter Pflegedienst erbringt Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V (Injektionen, Wundversorgung, Katheter) unter Verantwortung einer Pflegefachkraft und kommt zu festen Zeiten. Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft lebt im Haushalt, führt ihn, unterstützt bei Körperpflege und Alltag und darf keine Behandlungspflege übernehmen. Beides ergänzt sich.

Heißt 24-Stunden-Betreuung, dass jemand 24 Stunden arbeitet?

Nein, und das ist arbeitsrechtlich auch nicht möglich. „24-Stunden-Betreuung" ist eine eingeführte Branchenbezeichnung, kein Arbeitszeitversprechen. Gemeint ist Präsenz im Haushalt mit geregelten Ruhezeiten und mindestens einem freien Tag pro Woche. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit mindestlohnpflichtige Arbeitszeit ist (Az. 5 AZR 505/20).

Was kostet eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft im Monat?

Seriöse Angebote liegen bei rund 2.400 bis 3.600 Euro monatlich, je nach Sprachniveau und Aufwand, zuzüglich An- und Abreise sowie Feiertagszuschlägen. Gegenrechnen können Sie Pflegegeld, den Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro und 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG, höchstens 4.000 Euro jährlich.

Wie schnell kann eine Betreuung starten?

Realistisch vergehen vom Erstgespräch bis zur Ankunft 10 bis 14 Tage. Personalvorschläge erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 3 Tagen, danach entscheiden Sie, dann folgen Vertrag und Anreise. Wenn die Klinikentlassung früher ansteht, sprechen wir zuerst über Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V.

Wo schläft die Betreuungskraft und was muss ich bereitstellen?

Sie brauchen ein eigenes, abschließbares und beheizbares Zimmer für die Betreuungskraft sowie Zugang zu Bad, Küche und Toilette. Dazu freie Kost und Logis, WLAN, ausreichend Zeit zur Freizeitgestaltung und Wertschätzung der Arbeit. Ohne diese Voraussetzungen vermitteln wir nicht.

Brauche ich zusätzlich zur Betreuungskraft noch einen Pflegedienst?

Sobald ärztlich verordnete Behandlungspflege nötig ist, ja. Medikamentengabe als verordnete Leistung, Wundversorgung, Insulingabe, Katheter oder Absaugen dürfen ausschließlich zugelassene ambulante Pflegedienste erbringen. Bei Beatmung oder Trachealkanüle gilt § 37c SGB V und es braucht eine Pflegefachperson mit Zusatzqualifikation. Wir sagen Ihnen offen, wenn Betreuung allein nicht reicht.

Erstgespräch vereinbaren — kostenfrei und unverbindlich

Wenn ein geliebter Mensch plötzlich Pflege braucht, steht die Welt von einer Sekunde auf die andere kopf. In dieser schweren Zeit sind Sie nicht allein.

Rufen Sie an. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und sagen Ihnen auch dann, was richtig ist, wenn es nicht caresita ist.

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden.

Telefon: 069 76 87 87 87
Mobil: 0173 6031830
E-Mail: beratung@caresita.de
Adresse: caresita · Luisenstraße 84, 63067 Offenbach am Main