Für Betreuungskräfte: Einsatz, Zimmer, Arbeitszeit und Vergütung

Sie suchen einen Einsatz in Deutschland. Sie kennen die Geschichten: Man sagt Ihnen etwas zu, und vor Ort ist alles anders. Das Zimmer ist ein Durchgangszimmer. Es sind zwei Personen zu betreuen statt einer. Freizeit gibt es nicht wirklich.

Wir arbeiten anders. Diese Seite erklärt, wie.

Sie bekommen bei uns keinen Einsatz zugeteilt. Wir stellen Ihnen den Einsatz vor. Sie lesen die Beschreibung. Dann sagen Sie Ja oder Nein.

Ein Nein hat für Sie keine Folgen.

Wer selbst wählt, kommt freiwillig, bleibt länger und arbeitet besser.
Jörg D. Krämer, Gründer von caresita

Wer sich einen Einsatz selbst aussucht, kommt freiwillig, und das merkt am Ende auch die Familie.

Was Sie erfahren, bevor Sie zusagen: zwölf Punkte schriftlich

Sie bekommen eine schriftliche Einsatzbeschreibung. Vorher. Vollständig. In diesen Punkten:

Die Person
Alter, Erkrankung, Pflegegrad, was sie noch selbst kann.
Die Aufgaben
Was Sie tun sollen. Und was Sie nicht tun sollen.
Der Tagesablauf
Wann steht die Person auf? Wann geht sie ins Bett? Muss sie nachts zur Toilette, und wie oft? Wann wird gegessen?
Die Wohnung
Wie viele Zimmer, wie viele Treppen, gibt es einen Aufzug?
Ihr Zimmer
Größe, Fenster, Heizung, Schloss an der Tür. Und ob Sie das Bad allein haben oder teilen.
Wer noch im Haushalt lebt
Ehepartner, Kinder, andere Personen. Und ob diese Personen auch Hilfe brauchen. Wenn ja, steht es im Vertrag. Wenn es nicht im Vertrag steht, ist es nicht Ihre Aufgabe.
Tiere
Hund, Katze, andere. Und wer sich um sie kümmert.
Rauchen
Ob in der Wohnung geraucht wird.
Auto
Ob ein Auto da ist und ob Sie fahren sollen.
Sprache
Welches Deutschniveau erwartet wird.
Die Familie
Wie oft Angehörige kommen. Wer entscheidet.
Ihre Vergütung
Der Betrag. Was abgezogen wird. Was Sie netto bekommen.

Wenn etwas in dieser Beschreibung fehlt, fragen Sie uns. Wir fragen dann bei der Familie nach und geben Ihnen die Antwort, bevor Sie entscheiden.

Wenn Sie vor Ort feststellen, dass etwas anders ist als beschrieben, rufen Sie uns an. Das ist kein Problem, das Sie allein lösen müssen. Es ist unser Fehler oder ein Missverständnis, und wir klären es.

Vergütung, Abzüge und der gesetzliche Mindestlohn

Wir sagen Ihnen offen, wie sich Ihr Geld zusammensetzt. Das steht auch auf unserer Seite für Familien: dieselben Zahlen, dieselbe Tabelle.

  • Ihr Bruttolohn folgt Nach Ihrem Arbeitsvertrag mit der Partneragentur
  • minus Sozialabgaben im Heimatland folgt ZUS in Polen, CAS/CASS in Rumänien
  • minus Anrechnung Kost und Logis folgt Sie wohnen und essen im Haushalt. Das wird angerechnet.
  • = Ihre Auszahlung folgt Auf Ihr Konto, monatlich

Zusätzlich zum Lohn: Zuschläge, Anreise, Kost und Logis

  • Feiertagszuschlag: Für gesetzliche Feiertage, an denen Sie arbeiten. Den Betrag nennen wir Ihnen im Gespräch.
  • Sommerbonus: In den Sommermonaten. Betrag und Zeitraum nennen wir Ihnen im Gespräch.
  • An- und Abreise: Wird organisiert und bezahlt. Sie zahlen die Fahrt nicht selbst.
  • Kost und Logis sind frei. Sie zahlen keine Miete und kein Essen.

Was Sie wissen sollten: In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 € pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Dieser Mindestlohn gilt auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber im Ausland sitzt. So steht es in § 20 des Mindestlohngesetzes.

Und er gilt nicht nur für die Zeit, in der Sie arbeiten. Er gilt auch für Bereitschaftszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 24. Juni 2021 entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 505/20). In dem Fall ging es um eine Betreuerin aus Bulgarien. Ihr Vertrag sagte 30 Stunden pro Woche. Tatsächlich war sie rund um die Uhr da. Sie bekam 950 Euro netto im Monat. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ihr später Mindestlohn für 21 Stunden am Tag zugesprochen (Aktenzeichen 21 Sa 1900/19).

Wir schreiben das hier hin, damit Sie es wissen. Auch dann, wenn Sie sich für eine andere Agentur entscheiden.

Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

„24-Stunden-Betreuung" ist ein Wort aus der Werbung. Es ist keine Arbeitszeit.

Niemand darf 24 Stunden am Tag arbeiten. Die Verbraucherzentrale sagt dazu klar: „Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist legal nicht möglich." Das Bundesgesundheitsministerium hat 2024 festgestellt: Bereitschaftszeit ist volle Arbeitszeit. Eine Betreuungskraft kann höchstens 12 Stunden am Tag abdecken, Bereitschaft eingerechnet.

Bei uns heißt das konkret:

  • Ihre Arbeitszeit steht im Vertrag. Auch die Bereitschaftszeit.
  • Sie haben Pausen am Tag.
  • Sie haben eine zusammenhängende Ruhezeit in der Nacht.
  • Sie haben mindestens einen freien Tag pro Woche.

Und jetzt der wichtigste Satz auf dieser Seite:

Freizeit bedeutet, dass Sie das Haus verlassen können, ohne dass etwas passiert.

Freizeit ist nicht „Sie sind da, aber Sie müssen nichts tun". Das wäre Bereitschaft mit einem anderen Namen. An Ihrem freien Tag kommt eine Alltagsbegleitung aus unserem Netzwerk in den Haushalt oder ein Angehöriger übernimmt. Wer das ist, steht vorher fest. Sie müssen es nicht selbst organisieren, und Sie müssen niemanden um Erlaubnis bitten.

Gehen Sie einkaufen. Gehen Sie in die Stadt. Besuchen Sie jemanden. Das ist Ihr Tag.

Zwei Menschen blättern gemeinsam in einem Fotoalbum

Der Einsatz im Alltag

Sie leben mit im Haus. Deshalb steht schriftlich, was Sie erwartet.

Ihre Unterkunft: eigenes Zimmer, abschließbar, mit WLAN

Das ist kein Entgegenkommen. Es sind Bedingungen, die wir prüfen, bevor wir einen Haushalt überhaupt annehmen.

  • Ein eigenes Zimmer. Nur für Sie.
  • Abschließbar. Mit einem Schlüssel, den Sie haben.
  • Beheizbar.
  • Kein Durchgangszimmer. Niemand geht durch Ihr Zimmer.
  • Zugang zu Bad und Küche.
  • WLAN. Damit Sie mit Ihrer Familie sprechen können.

Ein abschließbares und beheizbares Zimmer ist eine Anforderung der DIN SPEC 33454. Wir arbeiten nach dieser Spezifikation. Und auch das deutsche Arbeitsrecht ist hier eindeutig: Bei einer Entsendung gelten zwingend auch die Anforderungen an Unterkünfte, die der Arbeitgeber stellt (§ 2 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes). Dasselbe gilt für Ihren Lohn, Ihren bezahlten Mindesturlaub, die Höchstarbeitszeiten, die Mindestruhezeiten und die Pausen.

Wenn es Probleme gibt: wen Sie anrufen und was dann passiert

Sie sind nicht allein in einer fremden Stadt. Unser Büro ist in Offenbach am Main, Luisenstraße 84. Von dort sind wir in der Regel in 30 Minuten bei Ihnen.

Ihr Ansprechpartner: Jörg D. Krämer Telefon: 069 76 87 87 87

Wir sprechen Deutsch. Wenn Ihr Deutsch für ein schwieriges Gespräch nicht reicht, organisieren wir eine Übersetzung. Sagen Sie das einfach am Telefon. Sie müssen sich nicht anstrengen, um verstanden zu werden.

So läuft es ab:

  1. Sie rufen an und sagen, was los ist.
  2. Wir hören zu. Wir sprechen zuerst mit Ihnen, nicht mit der Familie.
  3. Wir kommen vorbei und sprechen mit beiden Seiten, erst getrennt, dann gemeinsam.
  4. Wir treffen eine klare Absprache und schreiben sie auf.
  5. Wir melden uns danach noch einmal bei Ihnen und fragen, ob es besser geworden ist.

Wenn ein Einsatz beendet werden muss: Auch Sie können einen Einsatz beenden. Die Fristen stehen in Ihrem Vertrag mit der Partneragentur. Wenn eine Situation nicht zumutbar ist, muss niemand eine Frist abwarten. Dann organisieren wir sofort eine Lösung.

Ihre Rückreise wird organisiert und bezahlt. Auch dann, wenn ein Einsatz vorzeitig endet. Sie bleiben nicht sitzen, und Sie zahlen die Fahrt nicht aus eigener Tasche.

Die A1-Bescheinigung: was sie regelt und was nicht

Die A1-Bescheinigung ist ein Papier, das Sie kennen sollten.

Was sie ist: Der Nachweis, dass Sie während Ihres Einsatzes in Deutschland weiterhin im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes versichert sind. Rechtsgrundlage ist Artikel 12 der Verordnung (EG) 883/2004. Ihr Arbeitgeber beantragt sie.

Wann sie da sein muss: Vor Ihrem ersten Arbeitstag. Nicht danach. Fahren Sie nicht los, wenn sie nicht vorliegt.

Was sie regelt: Nur eines, nämlich wo Sie sozialversichert sind. Rente, Krankenversicherung, Unfallversicherung.

Was sie nicht regelt: Ihr Arbeitsrecht in Deutschland. Die A1-Bescheinigung sagt nichts darüber, wie viel Sie verdienen müssen, wie lange Sie arbeiten dürfen oder wie Ihr Zimmer aussehen muss.

Bei uns bekommen Sie eine Kopie Ihrer A1-Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen. Bewahren Sie sie auf.

Sie suchen einen Einsatz? So erreichen Sie uns

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Sie brauchen keinen fertigen Lebenslauf und keinen perfekten Satz auf Deutsch. Sagen Sie uns:

  • Ihren Namen und wie wir Sie erreichen
  • welche Sprache Sie sprechen und wie gut Ihr Deutsch ist
  • ob Sie schon in Deutschland gearbeitet haben und wo
  • ab wann Sie können und für wie lange

Wir melden uns zurück und sagen Ihnen ehrlich, ob wir gerade einen passenden Einsatz haben. Wenn nicht, sagen wir das auch, statt Sie warten zu lassen.

caresita · Luisenstraße 84 · 63067 Offenbach am Main
Telefon: 069 76 87 87 87